Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 9. März 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alex Fuchs | Film & Photography | 12459 Berlin | Steuernummer: DE250529854

§ 1 Geltungsbereich
Die gegenseitigen Pflichten und Rechte der Vertragsparteien bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden sowie aus den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Alex Fuchs | Film & Photography, Pohlestrasse 15, 12557 Berlin (im nachfolgenden als Alexander Fuchs bezeichnet) unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und sind Bestandteil aller Verträge mit Alexander Fuchs. Die nachfolgenden AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich Alexander Fuchs in Zukunft nicht ausdrücklich darauf beruft. Bei Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese AGB als stillschweigend anerkannt. Alexander Fuchs behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. Zusendung der neuen AGB werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sowie die Aufhebung von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Formerfordernis.

§ 2 Vertragsschluss
1) Die in einem Angebot von Alexander Fuchs angebotenen Preise sind für ihn nur für die Dauer von 2 Wochen bindend.
2) Das Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Kundenauftrages durch Alexander Fuchs zustande. Nebenabreden und Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Fertigstellungs– u. Liefertermine
1) Der Zeitpunkt der vorgesehenen Fertigstellung des Auftrages und deren Abnahme durch den Auftraggeber ergibt sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch Alexander Fuchs setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten, insbesondere die rechtzeitige Übermittlung aller zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten und Materialien durch den Auftraggeber voraus.
3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Alexander Fuchs – auch innerhalb des Verzuges – die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die Alexander Fuchs nicht zu vertreten hat und durch die Alexander Fuchs die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen. Dauert die Behinderung länger als 1 Woche, so ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweist, dass die völlig oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Alexander Fuchs aus diesen Gründen oder aufgrund des vom Auftraggeber erklärten Rücktritts von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber hat von ihm zur Verfügung gestelltes Produktionsmaterial (Konzept, Musik, Sprache, Gesang, Text usw.) sowie weitere erforderliche Unterlagen Alexander Fuchs unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber teilt Alexander Fuchs alle Informationen und neu hinzutretenden Umstände mit, die die Durchführung des Auftrages berühren. Alle Kosten, die Alexander Fuchs durch verspätete Übergabe oder Mitteilung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.
2) Bei Änderungswünschen nach Aufnahme der Produktion, die von dem ursprünglich vereinbarten Konzept abweichen, hat der Auftraggeber die bis dahin entstandenen Produktionskosten zu tragen.
3) Für den Fall, dass ein festgebuchter Studioproduktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten wird und der Auftraggeber diesen Termin bis 17.00 Uhr des vorhergehenden Werktages auch nicht abgesagt hat, ist Alexander Fuchs berechtigt, dem Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der bei Termineinhaltung angefallenen Studiomiete zzgl. Personalkosten zu berechnen. Alexander Fuchs bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4) Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von Alexander Fuchs zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann Alexander Fuchs ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen.
5) Dem Auftraggeber bleibt in den Fällen von § 4 Absatz 3) und 4) der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
6) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er für das zur Verfügung gestellte Produktionsmaterial sämtliche zur Nutzung und Verwertung erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leitungsschutz- und sonstige Rechte inne hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Musik und sonstiges Material und stellt Alexander Fuchs von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung oder Sendung der Produktion geltend gemacht werden und ersetzt Alexander Fuchs durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehende Rechtsverteidigungs- und Prozesskosten.
7) Die GEMA-Gebühren für die vom Auftraggeber gewünschte Verwendung gemapflichtiger Musik trägt der Auftraggeber. Dies gilt ebenso für GVL-Kosten.
8) Für fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenen Text liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Vertragsunterzeichnung, 1/3 bei Produktionsbeginn und 1/3 bei Abnahme. Die Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anderes vereinbart ist.
2) Alle von Alexander Fuchs berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3) Alexander Fuchs kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines anderen Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für weitere Aufträge eine Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Alexander Fuchs berechtigt, ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel die Ausführung des weiteren Auftrages von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Alexander Fuchs anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber generell nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Rechteeinräumung
1) Soweit nicht anderes vereinbart ist, räumt Alexander Fuchs mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung dem Auftraggeber
a) für Filmproduktionen: das nicht-ausschließliche Recht ein, die Produktion innerhalb des vereinbarten Mediums für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Ablieferung bzw. ab dem Tag der Abnahme, räumlich begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen.
b) für Fotoproduktionen: grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung ein.
2) Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (inhaltlich, zeitlich, räumlich) bedarf für jeden Einzelfall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3) Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Alexander Fuchs ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, die Produktion umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.
4) Der Auftraggeber erfüllt für die von ihm vorgenommene oder beauftragte Vervielfältigung und Verbreitung der Produktion alle anfallenden gesetzlichen oder vertraglichen Urheberrechtsverbindlichkeiten und stellt Alexander Fuchs von eigenen sowie Ansprüchen/Rechte Dritter frei.
5) Alexander Fuchs hat das Recht, sämtliche die Verbreitung seines Werkes betreffenden Unterlagen einmal jährlich auf seine Kosten durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) einsehen zu lassen.
6) Alexander Fuchs ist berechtigt, das Werk für eigene Demonstrationszwecke (Showreel, Demotape, Homepage) zu verwerten.

§ 8 Konzeption und Layouts
1) Die Entwicklung konzeptioneller und musikalisch-gestalterischer Vorschläge sowie die Herstellung von Layouts (Demonstrationsaufnahmen) sind eigenständige Leistungen von Alexander Fuchs. Sie können von Alexander Fuchs gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
2) Nutzungsrechte an schutzfähigen Konzeptionen oder Layouts werden nicht übertragen.

§ 9 Workshops
1) Die Anmeldung zu einem Workshop erfolgt ausschließlich schriftlich über die Buchungsmaske der Homepage unter www.alex-fuchs.com/workshop. Die Anmeldung erhält erst durch die schriftiche Bestätigung durch Alexander Fuchs Rechtsverbindlichkeit.
2) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Teilnamegebühren. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. In der Gebühr nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung, Mittagessen und die Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.
3) Eine Stornierung kann grundsätzlich nur schriftlich erfolgen. Es fallen bis 28 Kalendertage vor Workshopbeginn keine Gebühren, zwischen 28 und 14 Kalendertage vor Workshopbeginn 50% der Teilnahmegebühr und bei weniger als 14 Kalendertagen vor Workshopbeginn 100% der Teilnahmegebühr an. Ebenso ist bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung die volle Teilnahmegebühr fällig.
4) Alexander Fuchs behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von Alexander Fuchs nicht zu vertretender Umstände (wie z. B. Erkrankung oder sonstiger Ausfall eines Referenten) den jeweiligen Workshop räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, ersatzweise einen anderen Referenten einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von jeweils 50 % der maximalen Teilnehmerzahl pro Workshop behält sich Alexander Fuchs vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich Alexander Fuchs, die Teilnehmer spätestens 14 Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornierungsgebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht.
5) Alle ausgehändigten Workshopunterlagen unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung durch die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Alexander Fuchs gestattet.
6) Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte sowie der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt Alexander Fuchs keine Haftung.

§ 10 Gewährleistung
1) Die Feststellung von Mängeln der Produktion muss der Auftraggeber unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 7 Tagen nach Entgegennahme der Produktion, bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen Alexander Fuchs mitteilen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen spätestens binnen
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so entfallen sämtliche Haftungsansprüche.
2) Ist die Produktion mangelhaft, so bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers nach §§ 634 ff BGB unter Beachtung der nachfolgend unter § 10 festgeschriebenen Haftungsregelung für Schäden- und Aufwendungsersatzansprüche.
3) Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf
vorsätzlichem Verhalten beruhen.

§ 11 Haftung
1) Alexander Fuchs haftet für Schäden oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn die Schäden bzw. die Aufwendungen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen beruhen oder wenn sie durch leicht fahrlässige Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Im übrigen ist die Haftung von Alexander Fuchs ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Alexander Fuchs der Höhe nach beschränkt auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von alexander Fuchs in jedem Fall auf solch typische Schäden bzw. Aufwendungen oder einen solchen typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn Alexander Fuchs einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
3) Bei Fotoproduktionen übernimmt weder Alexander Fuchs noch der jeweilige Fotograf die Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

§ 12 Schlussbestimmungen
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Berlin-Köpenick.[/cs_text][/cs_column][/cs_row][/cs_section]

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