Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. August 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alex Fuchs | Film & Photography | 12459 Berlin | Steuernummer: DE250529854

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Alexander Fuchs | Film & Photography, Pohlestrasse 15, 12557 Berlin (im Folgenden „Alexander Fuchs“ genannt) und dem Auftraggeber. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich von Alexander Fuchs bestätigt wurden. Diese AGB gelten für alle aktuellen und künftigen Aufträge und Geschäftsbeziehungen – auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Mit Erteilung des Auftrags gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Alexander Fuchs behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden wirksam, sobald sie dem Auftraggeber mitgeteilt wurden, sofern nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder der Verzicht auf Schriftform bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von Alexander Fuchs sind 14 Tage gültig.

  2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Alexander Fuchs zustande. Änderungen und Nebenabreden sind nur schriftlich wirksam.

§ 3 Fertigstellung und Liefertermine

  1. Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart und sind in der Auftragsbestätigung festgehalten.

  2. Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle notwendigen Materialien und Informationen rechtzeitig bereitstellt.

  3. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Energieengpässe) verlängert sich die Lieferzeit angemessen oder Alexander Fuchs kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dauert die Behinderung länger als eine Woche, kann der Auftraggeber nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn das Interesse an der Leistung entfällt. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion erforderlichen Materialien (z. B. Texte, Musik, Bilder) und Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Entstehen durch verspätete Lieferung Mehrkosten, trägt der Auftraggeber diese.

  2. Änderungswünsche, die vom ursprünglichen Konzept abweichen, sind zusätzlich zu vergüten.

  3. Wird ein fest vereinbarter Produktionstermin nicht eingehalten oder nicht rechtzeitig abgesagt (spätestens 17:00 Uhr am Werktag vor dem Termin), kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der angefallenen Studiomiete zzgl. Personalkosten berechnet werden. Höhere Schäden können gesondert geltend gemacht werden.

  4. Bei nicht durch Alexander Fuchs zu vertretenden Nichtausführungen kann ebenfalls ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars verlangt werden.

  5. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  6. Der Auftraggeber versichert, über alle erforderlichen Rechte für das bereitgestellte Material zu verfügen und stellt Alexander Fuchs von Ansprüchen Dritter frei.

  7. GEMA- und GVL-Gebühren für die Verwendung gemapflichtiger Musik trägt der Auftraggeber. Auch die Klärung der Urheberrechte ist Aufgabe des Auftraggebers.

  8. Für fernmündlich oder schriftlich übermittelte Texte trägt der Auftraggeber das Risiko von Übermittlungsfehlern.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: 40% bei Vertragsabschluss, 40% bei Produktionsbeginn, 20% bei Abnahme. Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug.

  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Bei Zahlungsverzug kann Alexander Fuchs weitere Leistungen zurückstellen und Vorauszahlungen verlangen.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung räumt Alexander Fuchs dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte ein:
    a) Filmproduktionen: einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für 12 Monate ab Ablieferung, räumlich auf Deutschland beschränkt, im vereinbarten Medium.
    b) Fotoproduktionen: einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

  2. Erweiterte Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  3. Änderungen oder Bearbeitungen der Produktion durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Alexander Fuchs erlaubt.

  4. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung aller Urheberrechte bei Vervielfältigung und Verbreitung und stellt Alexander Fuchs von Ansprüchen Dritter frei.

  5. Alexander Fuchs darf Werkunterlagen einmal jährlich von einer zur Verschwiegenheit verpflichteten Person prüfen lassen.

  6. Alexander Fuchs darf das Werk für eigene Werbezwecke (Showreel, Homepage etc.) verwenden. Alle nötigen Rechte werden ihm für diesen Zweck vom Auftraggeber eingeräumt.

§ 8 Konzept und Layouts

Konzeptionelle Vorschläge und Layouts sind eigenständige Leistungen und können separat in Rechnung gestellt werden. Nutzungsrechte daran werden nicht übertragen.

§ 9 Workshops

  1. Anmeldungen zu Workshops erfolgen schriftlich über die Webseite und werden durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

  2. Die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Gebühren gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise- und Verpflegungskosten trägt der Teilnehmer.

  3. Stornierungen sind schriftlich möglich: bis 28 Tage vor Workshopbeginn kostenfrei, 28–14 Tage 50 %, unter 14 Tage 100 % der Gebühr. Bei Nichterscheinen ohne Absage fällt die volle Gebühr an.

  4. Alexander Fuchs kann Workshops bei unvorhersehbaren Gründen oder zu geringer Teilnehmerzahl absagen oder verlegen. In solchen Fällen wird die Teilnahmegebühr erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  5. Workshopunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

  6. Für die Richtigkeit und den Lernerfolg übernimmt Alexander Fuchs keine Haftung.

§ 10 Gewährleistung

  1. Mängel sind unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens 7 Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel spätestens innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Unterlassene Mängelanzeigen schließen Gewährleistungsansprüche aus.

  2. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte, jedoch unter Berücksichtigung der Haftungsbe-schränkungen in § 11.

  3. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 1 Jahr, außer bei Vorsatz.

§ 11 Haftung

  1. Alexander Fuchs haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Produkthaftung oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

  3. Für Fotoproduktionen übernimmt Alexander Fuchs keine Haftung für Rechte Dritter an abgebildeten Personen oder Objekten, es sei denn, es liegt ein unterschriebenes Release-Formular vor. Verantwortung für Veröffentlichungen liegt beim Kunden.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Änderungen bedürfen der Schriftform.

  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen bestehen. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die der wirtschaftlichen Absicht möglichst nahekommt.

  4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin-Köpenick, sofern der Kunde Kaufmann ist.

 

Copyrighted Image